Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften

Promotion an der Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften

Sie haben Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen und möchten nun promovieren. Die Promotion dient dem Nachweis besonderer wissenschaftlicher Kenntnisse und Fähigkeiten aus dem Bereich der Human- oder Sozialwissenschaften.

Hier informieren wir Sie über die formalen Schritte zur Promotion an unserer Fakultät.

Um sich beim Studierendensekretariat für das Promotionsstudium einschreiben zu können, benötigen Sie das Formular Antrag auf Zulassung als Doktorand*in, was  Sie unter Formulare als Vordruck finden.

Ferner schließen Sie mit Ihrem Betreuer  eine schriftliche Betreuungsvereinbarung, die Sie und Ihr/e Betreuer/in unterzeichnen. Ihre beiden Betreuer*innen bestätigen dies mit ihrer Unterschrift auf diesem Formular.

Anschließend reichen Sie diese Unterlagen zusammen mit den erforderlichen Zeugnissen und Ihrem CV (Promotionsordnung § 7 (2))  im Promotionsbüro ein. Gerne können Sie Ihre Unterlagen auch per Mail an dekanatsteamfk2[at]uni-wuppertal.de senden.

Der Promotionsausschuss entscheidet dann über die Zulassung und teilt Ihnen den Beschluss, ggf. in Verbindung mit noch von Ihnen zu erfüllenden Auflagen, mit.

Nach erfolgter Zulassung erhalten Sie einen Antwortbrief, mit dem Sie sich  im Studierendensekretariat für  das Promotionsstudium einschreiben können.

Link zur Homepage des Studierendensekretariats

Rückmeldung (bis 8. Semester)

Student*innen im Promotionsstudium zahlen, wie alle Studierenden der Bergische Universität Wuppertal, den regulären Semesterbeitrag. Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten des Studierendensekretariats unter dem Stichwort "Beitragszahlung".

Rückmeldung (9. bis 12. Semester)

Zusätzlich zur regulären Rückmeldung und Studienbeitragszahlung gilt folgendes: Gemäß aktuellen Einschreibungsordnung der Bergischen Universität können Promotionsstudent*innen bis zum Ende des Semesters, in dem ihnen die Promotionsurkunde übergeben wird, höchstens jedoch für acht Semester eingeschrieben sein.

Nach dem achten Semester ist eine Verlängerung um bis zu vier weitere Semester möglich. Hierfür ist dem Studierendensekretariat bei Bildungsausländer*innen dem Internationalen Studierendensekretariat -, spätestens bis zum Ablauf der Rückmeldefrist ein Antrag und ein schriftlicher Nachweis des Erfordernisses der weiteren Einschreibung der Betreuerin bzw. des Betreuers vorzulegen.

Das Zentrum für Graduiertenstudien (ZGS) stellt hierzu ein Formular für die Rückmeldung nach dem achten Semester zur Verfügung.

Rückmeldung (ab dem 13. Semester)

Eine Einschreibung als Promotionsstudent*in über das zwölfte Semester hinaus setzt bei jeder Rückmeldung die Vorlage des entsprechenden Antrags und einer schriftlichen Stellungnahme des zuständigen Betreuers  voraus. Diese Dokumente legen Sie dem Promotionsausschuss vor. Nach Erhalt der Genehmigung müssen Sie auch diese spätestens bis zum Ablauf der entsprechenden Rückmeldefrist im Studierendensekretariat, bei Bildungsausländer*innen dem Internationalen Studierendensekretariat, vorlegen.

Zum Abschluss Ihres Promotionsstudiums beantragen Sie die Eröffnung des Promotionsverfahrens beim Promotionsausschuss. Eine Übersicht über die dafür erforderlichen Unterlagen und Nachweise finden Sie in der Promotionsordnung unter § 10.

Sie können in Abstimmung mit dem Promotionsausschuss und mit Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer die Zusammensetzung Ihrer Prüfungskommission selbst wählen. Bitte nehmen Sie zunächst zu den von Ihnen gewünschten Mitgliedern Kontakt auf und holen Sie deren Zustimmung  ein und informieren im Anschluss das Promotionsbüro. Bei Unsicherheiten bezüglich der Zusammensetzung setzen Sie sich mit Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer in Verbindung.
Bitte beachten Sie bei der Erstellung und Abgabe einer kumulativen Dissertation die Hinweise in der für Sie geltenden Promotionsordnung und der fächerspezifischen Regelungen.

Eine kumulative Dissertation besteht aus mehreren einzelnen wissenschaftlichen Beiträgen. Der Promotionsausschuss kann diese Dissertation nur annehmen, wenn diese Fachbeiträge bzw. -artikel bei der Einreichung um ein gesondertes Manuskript  ergänzt werden, in dem deren wissenschaftlicher Zusammenhang schriftlich dargelegt wird. Dieses gesonderte Manuskript muss als solches für Dritte deutlich erkennbar sein und einen einschlägigen Titel tragen wie z. B. "Zusammenfassung/Darstellung des wissenschaftlichen Zusammenhangs gemäß §12(4)".
Der Promotionsausschuss entscheidet über die Eröffnung des Promotionsverfahrens und über die Zusammensetzung der Prüfungskommission (Vorsitz, Mitglieder) und informiert Sie entsprechend.

Mit erfolgreicher Eröffnung Ihres Promotionsverfahrens beginnt die Kommissionsarbeit. Ihre Dissertation wird begutachtet und geprüft. Nach Eingang der Gutachten werden die Kommissionsmitglieder und auch Sie informiert. Die Dissertation und die Gutachten werden zur Einsicht durch Hochschullehrende und Habilitierte ausgelegt, mit einer sich anschließenden Frist für Stellungnahmen (§ 14 Promotionsordnung).

Sind Dissertation und Gutachten angenommen legt die Kommission die Note der Dissertation fest und Sie erhalten einen Termin zur mündlichen Prüfung in Form einer Disputation. Nach der mündlichen Prüfung entscheidet die Prüfungskommission über Ihre mündliche Note und legt Ihre Gesamtnote fest. Danach teilt Ihnen die oder der Vorsitzende der Prüfungskommission die Bewertung der Dissertation und das Gesamtergebnis der Prüfung mit.

Anschließend müssen Sie Ihre Dissertation innerhalb eines Jahres nach Disputation veröffentlichen, hierzu stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, nähere Informationen hierzu finden Sie in der Promotionsordnung unter § 19.

Ist die Veröffentlichung Ihrer Dissertation sichergestellt, informieren Sie das Promotionsbüro, was  Ihre Promotionsurkunde erstellt.

Mit dem Erhalt Ihrer Promotionsurkunde haben Sie nun das Recht, Ihren Doktortitel u führen.

Herzlichen Glückwunsch!

Zuständige Mitarbeiterin