Prüfungsangelegenheiten
Prüfungsausschüsse
Die Prüfungsausschüsse (Stand 9.10.2023) der Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften finden Sie hier. Im Folgenden geordnet nach Instituten und Studiengängen
Öffnen Sie die Akkordion-Elemente für nähere Informationen zu den Fachprüfungsausschüssen der einzelnen Institute
Kombinatorischer Bachelor of Arts Erziehungswissenschaft
Vorsitz und Stellvertretung
Hochschullehrer*innen
akademische Mitarbeiter*innen
Studierende
Master of Education Erziehungswissenschaft und Master of Education BK Sozialpädagogik
Vorsitz und Stellvertretung
Hochschullehrer*innen
akademische Mitarbeiter*innen
Studierende
Master of Arts Erziehungswissenschaft (Bildungstheorie und Gesellschaftsanalyse)
Vorsitz und Stellvertretung
Hochschullehrer*innen
akademische Mitarbeiter*innen
Studierende
Master of Arts Kindheit, Jugend, Soziale Dienste
Vorsitz und Stellvertretung
Hochschullehrer*innen
akademische Mitarbeiter*innen
Studierende
Kombinatorischer Bachelor of Arts und Master of Education Geographie
Vorsitz und Stellvertretung
Hochschullehrer*innen
akademische Mitarbeiter*innen
Studierende
Bachelor of Education & Master of Education Sachunterricht (Sonderpädagogik sowie Master of Education Sachunterricht (Schwerpunkt Gesellschaftwissenschaften); Kombinationsstudiengang Lehramt an Grundschulen mit dem Abschluss Bachelor of Education (B.Ed.-G)
Vorsitz und Stellvertretung
Hochschullehrer*innen
akademische Mitarbeiter*innen
Studierende
Kombinatorischer Bachelor of Arts - Politikwissenschaft
Vorsitz und Stellvertretung
Hochschullehrer*innen
akademische Mitarbeiter*innen
Studierende
Master of Arts Politikwissenschaft
Vorsitz und Stellvertretung
Hochschullehrer*innen
akademische Mitarbeiter*innen
Studierende
BSc & MSc & Dipl.-Psychologie
Vorsitz und Stellvertretung
Hochschullehrer*innen
akademische Mitarbeiter*innen
Studierende
Kombinatorischer Bachelor of Arts und Master of Education Sozialwissenschaften und Wirtschaftslehre (BK)
Vorsitz und Stellvertretung
Hochschullehrer*innen
akademische Mitarbeiter*innen
Studierende
Bachelor of Arts Soziologie
Vorsitz und Stellvertretung
Hochschullehrer*innen
akademische Mitarbeiter*innen
Studierende
Master of Arts Soziologie
Vorsitz und Stellvertretung
Hochschullehrer*innen
akademische Mitarbeiter*innen
Studierende
Kombinatorischer Bachelor of Arts im Fach Sportwissenschaft und Master of Education Sport Kombinationsstudiengang Lehramt an Grundschulen mit dem Abschluss Bachelor of Education (B.Ed.-G)
Vorsitz und Stellvertretung
Hochschullehrer*innen
akademische Mitarbeiter*innen
Studierende
Master of Science Sportwissenschaft (Bewegung, Gesundheit und Rehabilitation)
Vorsitz und Stellvertretung
Hochschullehrer*innen
akademische Mitarbeiter*innen
Studierende
Zentrales Prüfungsamt
Das zentrale Prüfungsamt (ZPA) versteht sich als erste Anlaufstelle für Studierende bei Fragen zu Prüfungsangelegenheiten. Das ZPA sieht sich auch als Servicestelle für Prüfer*innen und Mitglieder der Prüfungsausschüsse bei Angelegenheiten der Prüfungsverwaltung.
Homepage des Zentralen Prüfungsamts
Information nach Studiengängen
Kompakte Informationen zu Prüfungsangelegenheiten und die Zusammenstellung wichtiger Dokumente finden Sie, geordnet nach Studiengang und Prüfungsordnung, auf den Seiten des ZPA. Um Ihnen die Navigation zu erleichtern, sind die studiengangsspezifischen Informationen des ZPA für die Studiengänge an der Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften hier direkt verlinkt.
Bachelor-Studiengänge
Klappen Sie die einzelnen Elemente des Akkordions auf, um die spezifischen Informationen zu Prüfungsangelegenheiten der Bachelor-Studiengänge zu erhalten.
Master-Studiengänge
Öffnen Sie die Elemente des Akkordions, um spezifische Informationen zu Prüfungsangelegenheiten in den Master-Studiengängen zu erhalten
Sachunterricht/Lernb. Natur-/Gesellschaftswissensch. (Master of Education G)
Sportwissenschaft - Bewegung, Gesundheit und Rehabilitation (Master of Science)
Sport (Master of Education G)
Sport (Master of Education HRSGe)
Sport (Master of Education GymGe)
Sport (Master of Education BK)
Sport (Master of Education - Sonderpädagogische Förderung)
Fakultätsspezifische Bestimmungen
Nachfolgend finden Sie spezische Bestimmungen bezogen auf Prüfungen an der Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften.
Öffnen Sie die Akkordion-Elemente für weitere Informationen.
Merkblatt
Umgang mit Täuschungsversuchen
Der Fakultätsratsrat der "Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften" hat in seiner Sitzung am 16.07.2008 ein Merkblatt zum Thema "Umgang mit Täuschungsversuchen" beschlossen:
- Der Fachbereich Bildungs- und Sozialwissenschaften verurteilt nachdrücklich alle Versuche, Prüfungsergebnisse (inklusive Erwerb aller Leistungspunkte) durch Täuschung zu manipulieren.
- Die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sehen es als ihre Aufgabe an, Studierende grundsätzlich mit den Gepflogenheiten des wissenschaftlichen Arbeitens (z.B. der richtigen Zitierweise) vertraut zu machen, um Missverständnissen vorzubeugen.
- Als schwerwiegender Fall der Täuschung werden grundsätzlich alle Formen des Plagiats, einschließlich des Internet-Plagiats, verstanden. Plagiate sind Ordnungswidrigkeiten.
- Die Feststellung der Täuschung wird von der jeweiligen Hochschullehrerin/ dem jeweiligen Hochschullehrer oder der Prüferin/ dem Prüfer getroffen und aktenkundig gemacht.
- Der festgestellte Täuschungsversuch wird dem Prüfungsausschuss bekannt gegeben. Das Prüfungsamt kann eine juristische Prüfung einleiten.
- Bei Feststellung eines Täuschungsversuchs wird die Prüfungsleistung mit „nicht ausreichend“ bewertet. Eine Wiederholung erfolgt nach Möglichkeit bei einem/r anderen Lehrenden.
- Die Prüfungsleistung soll im Falle der Feststellung des Täuschungsversuchs in der Regel erst im nachfolgenden Semester wiederholt werden können.
- Im Kontext von Abschlussexamina (einschließlich von Modulabschlussprüfungen, die in die Gesamtnote eingehen) wird ausdrücklich auf die Regelungen in § 63, Abs. 5 des Hochschulgesetzes verwiesen. Vorsätzliche Täuschungsversuche können entsprechend einer Ordnungswidrigkeit mit bis zu 50.000 € geahndet werden. Die Durchführung dieses Verfahrens obliegt dem Kanzler der Universität.