Promotionsordnungen

Regelungen zu den Anforderungen für die kumulative Promotion nach § 13 (5)

Finden Sie hier die Regelungen zu den Anforderungen für die kumulative Promotion nach § 13 (5):

Promotionsordnung 2019

Die aktuelle Promotionsordnung ist am 13.03.19 in Kraft getreten.

Promotionsordnung 2015

Die aktuelle Promotionsordnung ist am 21.05.2015 in Kraft getreten.

Diese Promotionsordnung ist für all diejenigen gültig, die sich nach In-Kraft-Treten der Promotionsordnung (21.05.2015) immatrikulieren bzw. einen Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens (gemäß § 10) einreichen.

Für die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Ordnung bereits eröffneten und beantragten Promotionsverfahren gilt weiterhin die Promotionsordnung des Fachbereiches G – Bildungs- und Sozialwissenschaften vom 14.08.2008, es sei denn, dass die Doktorandin oder der Doktorand die Anwendung dieser neuen Promotionsordnung beim Promotionsausschuss beantragen.
Der Antrag auf Anwendung der neuen Promotionsordnung ist unwiderruflich.
Wiederholungsprüfungen sind nach der Promotionsordnung abzulegen, nach der die Erstprüfung abgelegt wurde.

Promotionsordnung 2008

Für die Promovierenden der Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften, die vor In-Kraft-Treten der o.g. Promotionsordnung von 2015 als Promotionsstudierende immatrikuliert waren, gilt die alte Promotionsordnung des FB G vom 15.02.2008 (zzgl. Änderungen)

Diese Promotionsordnung des FK 2 ist für all diejenigen gültig,

  • die sich nach In-Kraft-Treten (15.02.2008) immatrikulieren,
  • die nicht immatrikuliert sind und ihren Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nach In-Kraft-Treten einreichen oder
  • die einen formlosen Antrag an den Promotionsausschuss stellen, dass sie die Anwendung der neuen Ordnung wünschen.

Weitere Infos über #UniWuppertal: