Promotionsordnungen

Promotionsordnungen

Promotionsordnung 2019

Die aktuelle Promotionsordnung ist am 13.03.19 in Kraft getreten.

Promotionsordnung 2015

Die aktuelle Promotionsordnung ist am 21.05.2015 in Kraft getreten.

Diese Promotionsordnung ist für all diejenigen gültig, die sich nach In-Kraft-Treten der Promotionsordnung (21.05.2015) immatrikulieren bzw. einen Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens (gemäß § 10) einreichen.

Für die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Ordnung bereits eröffneten und beantragten Promotionsverfahren gilt weiterhin die Promotionsordnung des Fachbereiches G – Bildungs- und Sozialwissenschaften vom 14.08.2008, es sei denn, dass die Doktorandin oder der Doktorand die Anwendung dieser neuen Promotionsordnung beim Promotionsausschuss beantragen.
Der Antrag auf Anwendung der neuen Promotionsordnung ist unwiderruflich.
Wiederholungsprüfungen sind nach der Promotionsordnung abzulegen, nach der die Erstprüfung abgelegt wurde.

Regelungen zu den Anforderungen für die kumulative Promotion nach § 13 (5)

Finden Sie hier die Regelungen zu den Anforderungen für die kumulative Promotion nach § 13 (5):